Vollkommener Genuss

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Ein Ablass verringert die Strafe für Sünden. Um den Ablass zu erhalten, muss der Empfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein vollständiger Ablass hebt die Gesamtstrafe auf, und ein teilweiser Ablass reduziert die Strafe für Sünden, die bis zum Ablass begangen wurden.

„Ein Ablass ist ein Erlass der zeitlichen Strafe für Sünden, deren Schuld bereits vergeben ist, vor Gott, die der gläubige Christ, der ordnungsgemäß eingestellt ist, unter bestimmten vorgeschriebenen Bedingungen durch das Wirken der Kirche als Dienerin der Erlösung erlangt und wendet mit Vollmacht den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen an.” (Regel 1 des Ablasshandbuchs)

Ein Priester erteilt einer Person, die in Lebensgefahr ist, den vollkommenen Ablass, indem er die Sakramente spendet. Wenn kein Priester verfügbar ist, gewährt die Kirche jedem rechtgesinnten Christen im Augenblick seines Todes den vollkommenen Ablass.

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Ein vollständiger Ablass ist normalerweise berechtigten Katholiken gestattet, die an der ersten Messe eines neu geweihten Priesters teilnehmen. Dies unterscheidet sich von jedem Ablass einer Ordinationsbotschaft, da der ordinierende Bischof der Hauptzelebrant ist.

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